Verbotene Kurdenpartei PKK-Verfahren in Deutschland sprunghaft angestiegen

Der Generalbundesanwalt hat nach SPIEGEL-Informationen 2017 deutlich öfter gegen mutmaßliche PKK-Angehörige ermittelt als im Jahr zuvor. Ein Grund: Viele Aktivisten sind aus der Türkei nach Deutschland geflohen.

Bundesanwaltschaft in Karlsruhe

Freitag, 16.03.2018  
15:25 Uhr

Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Angehörige der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist im vergangenen Jahr in Deutschland sprunghaft angestiegen. Die für Terrorermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe leitete nach SPIEGEL-Informationen 2017 insgesamt 136 Ermittlungsverfahren ein. 2016 waren es nur 37 Verfahren, im Jahr davor 24.

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Die drastische Steigerung erklären Sicherheitsexperten unter anderem damit, dass Kurden in der Türkei zunehmend verfolgt würden. Vor den Repressionen seien im Jahr 2017 zahlreiche PKK-Aktivisten nach Deutschland geflohen und hätten hier Asyl beantragt. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten und als terroristische Vereinigung eingestuft. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

Der Verfassungsschutz rechnet derzeit 14.000 Anhänger der PKK in Deutschland zu, die Tendenz sei steigend. In der kurdischen Szene hat die PKK nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden durch die Syrienkrise an Ansehen gewonnen. Die Kurdenmiliz YPG, ein Ableger der PKK, kämpfte aufseiten des Westens gegen den „Islamischen Staat“ (IS). Die USA unterstützen die Miliz mit Waffen, auch deutsche Geheimdienste kooperierten mit ihr. Die steigende Sympathie hat sich nach Angaben der Sicherheitsbehörden auch finanziell ausgewirkt: Das jährliche Spendenaufkommen der PKK in Deutschland lag demnach zuletzt bei mehr als 13 Millionen Euro.

Die Bundesanwaltschaft reagiert auch auf die jüngsten Angriffe auf türkische Einrichtungen und Moscheen. Die Ermittler in Karlsruhe haben Vorermittlungen eingeleitet und prüfen derzeit acht Fälle: Brandstiftungen in Meschede und Ahlen (Nordrhein-Westfalen), Berlin und Lauffen (Baden-Württemberg), einen Angriff auf die Wohnung eines Imams in Itzehoe (Schleswig-Holstein) und eine Aktion gegen einen Supermarkt in Stuttgart sowie zwei Brandanschläge auf Autos in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Hamburg.

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