Wohnungsmarkt in Hessen Landgericht erklärt Mietpreisbremse für unwirksam

In „angespannten“ Wohnungslagen galt in Hessen seit 2015 eine Mietpreisbremse. Ein Landgericht hat diese nun für ungültig erklärt.

Hessische Bauministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen)

Dienstag, 27.03.2018  
17:57 Uhr

Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für nicht rechtskräftig erklärt. Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.

Laut Verordnung, mit der die hessische Bauministerin Priska Hinz (Grüne) im November 2015 ein Bundesgesetz umgesetzt hatte, darf die neue Wohnungsmiete bei einem Mieterwechsel nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

Hinz hatte die Vorschrift für 16 Kommunen erlassen, deren Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darunter viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Gericht wies jetzt daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte.

Mit dem Urteil entschied das Landgericht in der Berufungsinstanz zu Gunsten eines Vermieters aus Frankfurt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

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