Urteil des Verwaltungsgericht Wahl-O-Mat darf in jetziger Form nicht weiter betrieben werden

Der Wahl-O-Mat benachteiligt kleinere Parteien, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden – und die aktuelle Fassung untersagt. Noch ist das Angebot aber live.

Montag, 20.05.2019  
17:40 Uhr

Knapp eine Woche vor der Europawahl hat das Verwaltungsgericht Köln der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Anzeigemechanismus der Auswertung. Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Das Gericht kam damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland nach. Sie sah sich als kleine Partei durch den Anzeigenmechanismus benachteiligt.

Mit Hilfe des Wahl-O-Mat können Wähler herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen. Dazu sind in dem Onlineangebot 38 Thesen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Europapolitik aufgeführt, die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden.

Benachteiligung unbekannterer Parteien

Die Antworten können dann mit den Positionen von bis zu acht Parteien verglichen werden, die der Nutzer selbst auswählt. In diesem Anzeigemechanismus sieht das Kölner Gericht eine faktische Benachteiligung kleinerer beziehungsweise unbekannterer Parteien, zu denen auch Volt Deutschland gehöre. Der Anzeigemechanismus verletze daher das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht von Volt Deutschland auf Chancengleichheit.

Die von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen, befand das Verwaltungsgericht. Der weitere Einwand der Bundeszentrale, die Umsetzung der einstweiligen Anordnung sei technisch nicht möglich, sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Die Konsequenzen der Entscheidung waren zunächst nicht klar. Noch ist der Wahl-O-Mat allerdings live:

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