Finanzierungskonzept SPD will Grundrente aus Steuermitteln finanzieren – zum Teil

Die zuständigen SPD-Minister haben sich nach SPIEGEL-Informationen auf die Finanzierung der Grundrente geeinigt: Das Projekt soll demnach aus Steuermitteln finanziert werden. Die sogenannte Mövenpick-Steuer werde daher abgeschafft.

Jörg Carstensen / DPA
Minister Olaf Scholz (l.) und Hubertus Heil (Archivbild)

Dienstag, 21.05.2019  
20:13 Uhr

Nach wochenlanger Verhandlung haben sich Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) auf ein gemeinsames Konzept zur Finanzierung der Grundrente geeinigt, die 2021 kommen soll. Laut dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt, soll sie mehrheitlich aus Steuermitteln finanziert werden. Entnahmen aus den Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung, über die spekuliert wurde, soll es nicht geben.

Auf diesem Weg soll die Grundrente zu keinen höheren Belastungen der Beitragszahler führen. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio über die Pläne berichtet.

Im ersten Jahr der möglichen Einführung 2021 rechnet das Ministerium mit Kosten in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Bis 2025 steigt dieser Betrag auf jährlich 4,8 Milliarden Euro. 50 Prozent davon sollen durch Steuereinnahmen finanziert werden, bis 2024 soll dieser Anteil sogar auf 70 Prozent steigen. Der Rest soll aus Beiträgen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung finanziert werden.

Um diesen Steueranteil zu stemmen, rechnet die SPD mit Mitteln aus der geplanten europäischen Finanztransaktionssteuer in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr – und der Rückabwicklung der sogenannten Mövenpick-Steuer in Höhe von 700 Millionen pro Jahr. Dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen war 2010 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt worden.

Laut den Plänen sollen von der Grundrente rund drei Millionen Menschen profitieren. Um sie zu erhalten, sind mindestens 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sowie ein Durchschnittsverdienst von mindestens 775 Euro im Monat nötig. Es gehe um Leistungsträger dieser Gesellschaft wie zum Beispiel Lagerarbeiter, Friseurinnen und Friseure, Kassiererinnen und Kassierer oder Hilfskräfte in der Gastronomie.

Das Papier nennt als Beispiel eine Friseurin mit rund 1500 Euro brutto Monatseinkommen. Sie käme ohne Grundrente nach 40 Beitragsjahren auf eine Rente von rund 512 Euro – ein Betrag unterhalb der Grundsicherung. Nach dem neuen Modell hätte sie künftig Anspruch auf eine Grundrente von rund 960 Euro.

Außerdem sieht das Konzept keine Bedürftigkeitsprüfung vor. CDU und CSU haben aber bereits angekündigt, einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht zustimmen zu wollen.

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