Geld zurück Warum Sie unbedingt eine Steuererklärung abgeben sollten (aber nicht zu früh)

Bis Ende Juli müssen viele Deutsche ihre Steuererklärung einreichen. Auch wer davon befreit ist, kann viel Geld vom Finanzamt erstattet bekommen. Doch es kommt vor allem aufs Timing an.

Steuerformulare

Samstag, 20.07.2019  
14:16 Uhr

Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung rückt näher – und damit kommt das Thema in vielen Familien und Freundeskreisen auf den Tisch: Ach, du hast deine Steuererklärung gemacht? Müsste ich das auch?

Die Antwort lautet häufig: nein. Etwa 40 Millionen Steuerpflichtige hat das Statistische Bundesamt registriert. Von denen ist aber nur die Hälfte bis Ende Juli verpflichtet, die Steuererklärung für 2018 abzugeben.

In der Pflicht stehen zum Beispiel Ehepaare mit unterschiedlichen Steuerklassen, Bezieher von Arbeitslosen- oder Elterngeld sowie Bürger, die schon einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben.

Wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht, zahlt automatisch Verspätungszuschläge. Dabei gelten ab diesem Jahr neue Regeln. Bei einer Abgabe der Steuererklärung 2018 bis Ende Februar 2020 hat das Finanzamt noch einen Ermessensspielraum, ob es einen Verspätungszuschlag verlangt und wie hoch dieser ausfällt. Wer die Erklärung erst ab März 2020 abgibt, muss für jeden verspäteten Monat mindestens 25 Euro zahlen.

Eine automatische Fristverlängerung bis Ende Februar 2020 bekommen diejenigen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen.

Aber was ist mit den anderen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen? In vielen Fällen gibt es gute Gründe, trotzdem einige Stunden in eine Steuererklärung zu investieren. Gerade für Arbeitnehmer gibt es eine Menge Geld zu holen.

Im Kern sprechen zwei Gründe für eine Steuererklärung:

Sie können, erstens, bestimmte Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und sich so zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Diejenigen, die eine Steuererklärung gemacht haben, bekamen zuletzt so im Schnitt pro Jahr gut 1000 Euro wieder. Beispielsweise, indem sie folgende Ausgaben geltend gemacht haben:

Berufliche Ausgaben, also Werbungskosten, von mehr als 1000 Euro im Jahr: für den Weg zur Arbeit, für selbst bezahlte Fortbildung, für Fachbücher und Software oder für einen neuen Schreibtisch und Computer.
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen: von der Haushaltshilfe über den Nachbarjungen, der den Rasen mäht, bis zu den Jugendlichen, die auf der Sommerparty gegrillt und die Gäste bewirtet haben. Voraussetzung: Die Rechnung wurde per Überweisung bezahlt.
Lohn- und Fahrtkostenabrechnungen von Handwerkern in Ihrem Haushalt.
In vielen Nebenkostenabrechnungen werden Kosten etwa für die Reinigung des Treppenhauses oder für die Gartenpflege abgerechnet; auch diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen eine Steuerermäßigung bringen. Analog gilt das beispielsweise für die Schornsteinfegerkosten bei den Handwerkerleistungen.
Wenn vom Zahnarzt ein Implantat eingesetzt wurde oder ein neues Hörgerät fällig war, dann können Sie diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.
Der Clou: An diese Erstattungen kommen alle Steuerzahler, die freiwillig abgeben können und noch nicht abgegeben haben, nicht nur für das Steuerjahr 2018, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2015 bis 2017. All diese Erklärungen können Sie jetzt noch abgeben. Für eine freiwillige Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit.

Sie wundern sich, warum Vater Staat Sie darauf nicht aufmerksam macht? Na ja: Wenn Sie keine Erklärung abgeben, bekommen Sie auch kein Geld zurück – das freut den Finanzminister dann natürlich.

Hermann-Josef Tenhagen (Jahrgang 1963) ist Chefredakteur von „Finanztip“. Der Verbraucher-Ratgeber ist gemeinnützig. „Finanztip“ refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links. Mehr dazu hier.
Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift „Finanztest“ geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der „Tageszeitung“. Dort ist er heute ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Bei SPIEGEL ONLINE schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.

Ähnlich verhält es sich mit der kostenlosen Elster-Software der Finanzämter. Die ist eine echte Hilfe bei der Steuererklärung – aber oft nur für diejenigen, die sich ohnehin auskennen. Alle anderen tun sich in der Regel damit schwer. Hinweise zum Beispiel, wo Sie noch Steuern sparen können, liefert die Elster-Software natürlich nicht. Dafür brauchen Sie schon eine geeignete Steuersoftware.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich rede hier keinesfalls der Steuerverkürzung das Wort. Schulen, Kindergärten, Bahntrassen, Straßen und auch die Mütterrente müssen finanziert werden. Wir wollen ja alle einen funktionierenden Staat. Aber unnötig viel zu bezahlen, wäre auch übertrieben.

Es gibt noch einen zweiten Grund, warum sich eine Steuererklärung oft lohnt:

Der Staat tut insbesondere den Steuerzahlern etwas Gutes, die bisher ihre freiwillige Erklärung für 2015, 2016 oder 2017 noch nicht abgegeben haben. Wenn sie dies nachholen und in den Steuerbescheiden herauskommt, dass sie Geld vom Finanzamt zurückerhalten, dann zahlt der Staat zusätzlich Zinsen.

Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat und sechs Prozent im Jahr. Gerechnet wird jeweils ab März des Folgejahres, in dem Sie die Erklärung abgeben konnten. Also für die Erklärung 2015 ab März 2017. Bei einer Rückzahlung von 1000 Euro für das Jahr 2015 wären das heute immerhin rund 150 Euro zusätzlich.

Auch hier gibt es eine Deadline: den 31. Dezember. Bis dahin müssten Sie die Erklärung für 2015 abgegeben haben, um Geld zurückzuerhalten, inklusive möglicher Zinsen.

Sie wollen jetzt loslegen? Dann noch folgender Tipp: Fragen Sie sich zunächst, welche Ihrer Belege noch einfach verfügbar sind:

Ihren Einkommensnachweis sollten Sie schon für die Rente aufheben, der sollte im passenden Ordner sein. Falls nicht, kommen Sie da auch nach Jahren noch leicht ran. Ihr Arbeitgeber hat die jährliche Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Sie können solche Daten per Belegabruf (sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung) von dort in Ihre elektronischen Steuererklärungen importieren.
Die Entfernungspauschale als wichtige Position bei den Werbungskosten können Sie leicht ausrechnen: Ihre tägliche Arbeitswegstrecke in Kilometern mal 30 Cent mal 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche). Schon ab 15 Kilometern Entfernung kommen Sie allein mit den Fahrtkosten über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro. Ab dann zählt jeder weitere Euro bei den beruflichen Ausgaben.
Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenauszüge sollten Sie auch aufheben, damit gelingt der Nachweis vieler anderer Zahlungen ganz leicht. Vielfach sind die passenden Rechnungen (Telefon, Internet, etc.) jahrelang beim jeweiligen Anbieter im Netz abgelegt.
In den Auszügen finden Sie oft auch die Zahlungen für Haushaltshilfen, Betreuung in der Kita, für das Schulgeld einer Privatschule, Spenden oder andere Sonderausgaben.

Handwerkerrechnungen haben Sie bestimmt aufgehoben, schon wegen der fünfjährigen Gewährleistung. Aber Achtung: Hier zählen nur die Lohn- und Fahrtkosten.
Auch Rechnungen für Computer und Smartphones werden wegen der Gewährleistung in vielen Haushalten aufgehoben. Eine Fundgrube für den Steuererklärer.
Besorgen Sie sich dann eine gute alte Steuersoftware für das Jahr 2015. Und rollen Sie von da aus Ihre Steuererklärungen auf. (Hinweise für die genannten Jahre finden Sie bei „Finanztip“: 2015; 2016 und für 2017.)

Für die Erklärungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 können Sie am besten Aktualisierungen der Steuersoftware Ihrer Wahl kaufen und die einmal eingegebenen Daten in den folgenden Steuererklärungen importieren und aktualisieren. Auch die Daten aus der vorausgefüllten Steuererklärung können Sie übernehmen.

Heften Sie in jedem Fall alle Unterlagen gut ab. Sie müssen die Belege ja nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, im Zweifel aber nachweisen, wie Sie zu Ihren Angaben gekommen sind.

Quelle