Nebeneinkünfte Das sind die Topverdiener im Bundestag

Eine Rede vor Wirtschaftsvertretern oder ein Posten im Aufsichtsrat: Nebenjobs sind bei Bundestagsabgeordneten beliebt. Besonders umtriebig sind Politiker von FDP und Union. Was verdient Ihr Parlamentarier?

Neben dem Mandat hat jeder vierte Abgeordnete noch andere Funktionen mit Nebeneinkünften

Freitag, 16.08.2019  
06:42 Uhr

Mehr als jeder vierte Bundestagsabgeordnete hat neben seinem Mandat Einkünfte aus weiteren Jobs und Funktionen. Somit haben die Politiker seit Herbst 2017 mehr als 16 Millionen Euro eingenommen.

Das geht aus Angaben hervor, die jeder Parlamentarier dem Bundestagspräsidenten vorlegen muss. Der SPIEGEL und die Transparenzinitiative Abgeordnetenwatch haben die Daten ausgewertet. Demnach gaben 202 der 709 Volksvertreter (28 Prozent) an, seit der Bundestagswahl für mindestens eine Nebentätigkeit bezahlt worden zu sein.

Die Zahl der Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften ist im Vergleich zur Auswertung im Mai 2018 noch einmal gewachsen. Damals meldeten 154 von 709 Parlamentarier Nebeneinkünfte – also jeder Fünfte (22 Prozent).

Wie vertragen sich Nebentätigkeiten mit dem Mandat? Wer sind die Topverdiener? Und welche Lücken haben die Transparenzregeln des Bundestags? Der Überblick.

1. Dürfen die das?

Das Abgeordnetengesetz erlaubt es Parlamentariern explizit, neben dem Mandat weitere Tätigkeiten und Funktionen auszuüben und dafür auch bezahlt zu werden. In vielen Fällen ist das nachvollziehbar: Betrieb weiterführen, Parteiämtern nachgehen, Mandate in Kommunalparlamenten ausüben. Es gilt aber die Voraussetzung: Das Bundestagsmandat muss „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ stehen.

Kritik gibt es vor allem an Posten in der Wirtschaft: „Nebentätigkeiten von Politikerinnen und Politikern in der Wirtschaft sind ein Einfallstor für Lobbyismus. Durch die Postenvergabe an Abgeordnete erkaufen sich Unternehmen einen exklusiven Zugang zur Politik. Lobbyjobs in der Wirtschaft müssen endlich verboten werden,“ sagt Léa Briand, Sprecherin von Abgeordnetenwatch.

2. Wer sind die Topverdiener?

Die Nebeneinkünfte werden in den Abgeordnetenpofilen auf der Bundestagswebsite veröffentlicht – nicht als exakte Beträge, sondern in groben Einkommensstufen. Geht man bei jeder Nebentätigkeit von der Untergrenze der angegebenen Stufe aus, ergibt sich folgendes Bild:

Auf die höchsten Mindesteinkünfte kommt der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm. Mindestens 1,38 Millionen Euro nahm er als Steuerberater ein. 241 Mandanten betreute er seit Beginn der Wahlperiode.

Ist es da noch möglich, der politischen Aufgabe gerecht zu werden?

„Leider verfälscht die pauschale Darstellung der Nebeneinkünfte das tatsächliche Bild sehr“, schreibt Brehm auf Anfrage und verweist auf ein Problem bei der Angabe von Nebeneinkünften. Denn tatsächlich müssen Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer ihren Bruttoumsatz offenlegen, nicht den Gewinn. Nach Abzug von Personal- und Sachkosten bleibt von den angegeben Einnahmen also deutlich weniger übrig.

Zudem beschäftige er mehrere Steuerberater und 25 Mitarbeiter, so Brehm. Die gemeldeten Einkünfte würden also nicht nur von ihm allein erwirtschaftet. „Eine unabhängige Mandatsausübung ist garantiert“, schreibt Brehm, da die Mandate nicht mit seiner Bundestagstätigkeit in Verbindung stünden.

Unter den Topverdienern befinden sich stets mehrere Landwirte, wie die CDU-Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz, Albert Stegemann und Johannes Röring. Das liegt wie erwähnt daran, dass sie als selbstständige Unternehmer ihre Umsätze angeben.

FDP-Politiker Carl-Julius Cronenberg zählt wie bei der vorherigen Auswertung im Mai 2018 weiterhin zu den Politikern mit den größten Nebeneinkünften. Der Großteil stammt aus seiner Funktion als geschäftsführender Gesellschafter für die Athmer oHG, einer Unternehmensgruppe mit Sitz im Sauerland. Hohe Einkünfte aus Unternehmen und anderen Aufgaben erzielten auch:

CSU-Politiker Hans Michelbach, Gesellschafter der MIBEG Investment International, einem Projektentwickler in der Immobilienbranche.
CSU-Politiker Peter Ramsauer, dessen höchste Nebeneinkünfte laut Selbstauskunft aus „selbstständiger Strategieberatung“ stammen.
Besonders umtriebig bei Zusatzeinkünften ist unter den ersten zehn des Rankings die Gruppe der Juristen und Steuerberater – wie schon das Beispiel Sebastian Brehm mit seinen 241 Mandanten zeigt. Nicht ganz so viele, aber immer noch beachtlich ist die Zahl vom Brandenburger AfD-Abgeordneten Enrico Komning. Er ist Gründer seiner gleichnamigen Kanzlei und hielt 90 Mandate. Hohe Einkünfte erzielen in diesem Bereich auch der CDU-Politiker Olav Gutting und die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny.

Auch als gefragter Vortragsredner lassen sich beachtliche Summen dazuverdienen. FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner gibt Einkünfte von mehr als 300.000 Euro an, die aus Honoraren für 50 Vorträge stammen. Der Linkenabgeordnete Gregor Gysi gibt sogar knapp 90 Vorträge, Diskussionen und Gespräche an – macht im Schnitt einen Auftritt pro Woche. Hinzu kommen Einnahmen aus Gysis Anwaltstätigkeit und Buchveröffentlichungen.

3. Gibt es eine Häufung nach Fraktionen?

Bei CDU/CSU und vor allem der FDP gibt es überdurchschnittlich viele Abgeordnete, die mindestens eine bezahlte Tätigkeit oder Funktion neben ihrem Mandat angezeigt haben. Am geringsten ist der Anteil bei den Grünen.

Die Abgeordneten der Ökopartei verdienen insgesamt durch Posten und Aufgaben auch deutlich weniger hinzu als Politiker der anderen Parteien: 67 Grüne kommen insgesamt so auf mindestens 92.000 Euro. Bei den vier Fraktionslosen – drei frühere AfD- und ein SPD-Politiker – sind es in Summe dagegen schon 395.500 Euro.

Das bedeutet aber nicht, dass Grünenabgeordnete sich ausschließlich ihrem Bundestagsmandat widmen. Der Anteil der Parlamentarier mit Zusatzverpflichtungen fällt deutlich höher aus, wenn man auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt, sowie solche, deren Bezahlung unter der Bagatellgrenze von 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr liegen.

Bei den Grünen kommt man so auf ähnlich viele Abgeordnete mit Nebentätigkeit wie bei Union und FDP, nämlich auf um die 90 Prozent. Zum Vergleich: Bei der SPD sind es 80 Prozent, bei der Linken knapp zwei Drittel, bei der AfD gut die Hälfte der Abgeordneten.

4
. Wie transparent werden Nebeneinkünfte gehandhabt?

Stufen der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten

Stufen
Einkünfte
Stufe 1
mehr als 1000 bis 3500 Euro
Stufe 2
bis 7000 Euro
Stufe 3
bis 15.000 Euro
Stufe 4
bis 30.000 Euro
Stufe 5
bis 50.000 Euro
Stufe 6
bis 75.000 Euro
Stufe 7
bis 100.000 Euro
Stufe 8
bis 150.000 Euro
Stufe 9
bis 250.000 Euro
Stufe 10
über 250.000 Euro

Quelle: Deutscher Bundestag

Die Höhe von Nebeneinkünften wird in groben Einkommensstufen veröffentlicht. Dadurch ergeben sich Ungenauigkeiten. Nach oben sind keine Limits gesetzt, denn die Stufe 10 hat keine Obergrenze – sieben Abgeordnete geben diese Stufe an. Und Einkünfte unter der Bagatellgrenze müssen überhaupt nicht gemeldet werden.

Ebenfalls nicht benannt werden zahlreiche Vertragspartner von Abgeordneten: Anwälte, Berater und Landwirte anonymisieren sie häufig. So bekam der AfD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Enrico Komning mindestens 600.000 Euro von „Mandant 30468“. Der ehemalige Verkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) erhält als Strategieberater von „Mandant 1“ monatlich mindestens 7000 Euro.

Die Abgeordneten berufen sich dabei auf eine Bestimmung in den Verhaltensregeln des Bundestags, wonach sie gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen dürfen. „Wenn Abgeordnete die Geldgeber von Millionensummen verschleiern können, ist das skandalös. Der Bundestag muss unverzüglich wirksame Transparenzpflichten beschließen“, sagt Abgeordnetenwatchsprecherin Briand.

Mehr als sechs Millionen Euro sind in dieser Wahlperiode so schon ohne Zuordnung an Abgeordnete geflossen.

Bundestagspräsident Wolfang Schäuble (CDU) dürfte laut Verhaltensregeln eigentlich verlangen, dass Abgeordnete zumindest die Branchen ihrer anonymisierten Vertragspartner offenlegen. So ließen sich thematische Interessenkonflikte erkennen. Bislang hat Schäuble von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Aber es ist Bewegung in der Frage: Die Änderung der Rechtslage bezüglich der Branchenangabe sei in der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates im September 2018 beschlossen worden, erklärte die Linkenfraktion auf Anfrage. Die Ausführungsbestimmungen sollen demnach ergänzt werden. Sprich: Branchenangaben könnten künftig genannt werden. „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung der Rechtsstellungskommission nun auch mehrheitlich vom Geschäftsordnungsausschuss und im Plenum verabschiedet wird. Es gibt keinen Grund, das weiter zu verzögern“, sagt Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion.

5. Hat sich die Zahl der Nebenjobber über die Zeit verändert?

Zu Beginn der Wahlperiode hatten 22 Prozent der Abgeordnetenmindestens eine bezahlte Nebentätigkeit angezeigt – heute sind es 28 Prozent. Das deckt sich mit der Beobachtung, die die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung auch in den vergangenen beiden Wahlperioden gemacht hat: Mit zunehmender Mandatsdauer steigt demnach die Zahl der Abgeordneten mit Nebentätigkeit.

Die Erklärung der Autoren der Untersuchung: Abgeordnete üben nicht nur bisherige Berufe weiter aus – oft scheint das Mandat sie gegenüber Unternehmen und Verbänden überhaupt erst attraktiv zu machen. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, „dass das Mandat dazu genutzt wird, neue Tätigkeiten aufzunehmen und neue gesellschaftliche Funktionen wahrzunehmen“.

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