Investitionen in Infrastruktur CDU will Klagen gegen neue Stromtrassen erschweren

Bauplanung in Deutschland braucht ewig, am Ende scheitert vieles vor Gericht wegen eines seltenen Heckenpiepers: Die Union will das ändern und den Neubau von Infrastruktur fördern – mit umstrittenen Mitteln.

Stromleitung: Unbeliebt und notwendig

Montag, 16.09.2019  
19:36 Uhr

Bis neue Bahnstrecken, Autobahnen oder Stromleitungen fertig sind, dauert es oft Jahre. Aus der Union kommt nun ein Vorstoß für schnelleres Planen und Bauen. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, heißt es in einem 11-Punkte-Plan.

Der Plan stammt von fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak und der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor.

Von der Planung bis zum Baubeginn dauere es häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte: „Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand“, heißt es in dem Papier. Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele genannt werden die Elbvertiefung sowie der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen. Verzögerungen gibt es aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von Windkraftanlagen an Land.

„Nicht die Rechte von Bürgern ausschalten“

Zum Vorschlag, das Klagerecht von Verbänden einzuschränken, heißt es: „Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war“, heißt es in dem Papier. „Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“ Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.

Umweltverbände lehnen die Pläne ab. „Wir sind dafür, Planungen zu beschleunigen – aber ohne die Rechte von Bürgern und Verbänden auszuschalten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, am Montag der dpa. „Die Bürger müssen bei Projekten mitgenommen werden. Deutschland muss Europarecht einhalten, das muss auch die CDU akzeptieren. Die Umweltverbände haben vor Gericht wiederholt erfolgreich gegen Verstöße bei europarechtlichen Vorgaben geklagt.“

Der Nabu-Naturschutzexperte Till Hopf sagte, die Vorschläge seien nicht zielführend. „Mit einer Klage kann immer nur die Einhaltung geltenden Rechts überprüft werden.“ Nahezu jede zweite Verbandsklage sei erfolgreich. „Anders ausgedrückt heißt das: hier wurde geltendes Recht verletzt und die Verbände prüfen im Vorfeld sehr genau, wo eine Klage sinnhaft ist und wo nicht.“ Anstatt die Verbandsklage einzuschränken, müssten der Planungsprozess verbessert und Planungsfehler minimiert werden, etwa durch eine frühzeitigere Einbindung des Naturschutzes.

Die CDU-Politiker weisen in dem Papier darauf hin, ein erster Schritt für schnellere Verfahren sei 2018 mit einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz getan worden. Es müssten aber weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Das Papier stammt auch von den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder und Christoph Ploß sowie vom nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Sie schlagen vor, bei öffentlichen Auftraggebern solle der Bestand an eigenem Planungspersonal aufgestockt werden. Auch die Personalkapazitäten der Genehmigungsbehörden müssten ausgebaut werden – etwa beim Eisenbahn-Bundesamt.

Fördermittel des Bundes – so viel wird davon abgerufen

Baden-Württemberg
75,8%
Bayern
44,8%
Berlin
61,1%
Brandenburg
77,6%
Bremen
50,5%
Hamburg
71,0%
Hessen
29,6%
Mecklenburg-Vorpommern
7,6%
Niedersachsen
51,6%
Nordrhein-Westfalen
47,2%
Rheinland-Pfalz
28,3%
Saarland
30,4%
Sachsen
57,4%
Sachsen-Anhalt
54,9%
Schleswig-Holstein
37,1%
Thüringen
68,9%

Quelle: Bundesfinanzministerium

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für eine Initiative zur Reform der sogenannten Aarhus-Konvention nutzen soll. Auf dieser Konvention basierten zahlreiche EU-Vorschriften über die Verfügbarkeit von Umweltinformationen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Daneben gehe es darum, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, heißt es unter Berufung auf ein Gutachten des Normenkontrollrats. So sollten Akten schneller bearbeitet werden – durch zusätzliche Fachgutachter und wissenschaftliche Mitarbeiter. Zudem könne die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte erweitert werden. Auch die Kommunikation mit betroffenen Bürgern soll besser werden, zum Beispiel mit verpflichtenden Online-Foren mit Feedback-Funktion.

Die Bundesregierung steckt viele Milliarden in den Ausbau etwa von Verkehrswegen oder der digitalen Infrastruktur. Erst am Mittwoch hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag gesagt, es gebe bei Investitionen derzeit keinen Mangel an Geld, sondern nicht ausreichende Planungskapazitäten.

Viele Länder rufen Fördermittel des Bundes für klamme Kommunen aber nur zögerlich ab. Bis September seien nur 48 Prozent des 3,5-Milliarden-Euro-Topfes zur Förderung von kommunalen Investitionen genutzt worden, erklärte das Finanzministerium auf eine Frage der FDP-Fraktion. Mit dem Geld sollen finanzschwache Kommunen etwa bei der energetischen Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern unterstützt werden oder Bus und Bahn barrierefrei machen. Die Länder und Kommunen müssen allerdings auch Geld zuschießen.

Quelle