Bundestagsausschuss Koalitionäre stimmen für Deckelung von Managergehältern

Börsennotierte Unternehmen sollen in Deutschland künftig eine Obergrenze für die Vergütung ihrer Chefs einführen. Dem Willen des Rechtsausschusses zufolge sollen die Aktionäre die Summe auch senken dürfen.

Uwe Anspach/DPA
Maximalvergütung für den gesamten Vorstand – oder gesonderte Obergrenze für jedes Vorstandsmitglied

Mittwoch, 13.11.2019  
15:22 Uhr

Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen. Das hat der Rechtsausschuss des Bundestags bei den abschließenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie beschlossen.

Der Aufsichtsrat muss demnach künftig eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen.

Union und SPD hatten sich im Zuge der Umsetzung der Richtlinie nach langen Debatten auf die Regelung mit der Maximalvergütung verständigt. Bereits am Donnerstag will sich der Bundestag im Plenum damit befassen.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Einigung mit der Unionsfraktion als großen Erfolg: „Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.“ Allerdings bleibt dem Aufsichtsrat überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschließt oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied.

Scharfe Kritik vom BDI

Zur Einordnung: 2018 kassierten Vorstände bei den 30 Dax-Konzernen etwa 3,64 Millionen Euro – rund zwei Prozent weniger als noch im Vorjahr. Das hatten die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Technische Universität München herausgefunden. Spitzenverdiener war demnach erneut SAP-Chef Bill McDermott mit rund 10,8 Millionen Euro, Platz zwei belegte Volkswagen-Chef Herbert Diess mit rund 7,9 Millionen Euro.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte zuvor mit scharfer Kritik auf die Pläne reagiert. „Man kann sicherlich die Aufsichtsräte einzelner Gesellschaften kritisieren, wenn in deren Entscheidungen das Gefühl von Maß und Mitte abhandengekommen zu sein scheint“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang dem „Handelsblatt“.

Es gebe einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind, sagte Lang der Zeitung. „Dies rechtfertigt aber keine gesetzliche Regelung für 10.000 Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen.“ Grundsätzlich handelten deutsche Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütung verantwortungsvoll.

Der BDI-Hauptgeschäftsführer warnte, „Aktiengesellschaften und börsennotierte Gesellschaften könnten für eine Handvoll Ausreißer durch weitere Bürokratie und Beschränkungen in Mithaftung“ genommen werden. Aus Sicht des BDI sollte die Festlegung der Vorstandsvergütung auch weiterhin beim Aufsichtsrat liegen. „Genau dort werden die strategischen Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens gefällt.“

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