Hartz-IV-Urteil Bundesagentur kassiert Sanktionsbescheide für alle

Geurteilt hatten die Bundesverfassungsrichter in ihrem jüngsten Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen nur für ältere Bezieher. Doch die Botschaft reichte viel weiter – die Bundesagentur hat nun reagiert.

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Agentur für Arbeit: „Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide“

Donnerstag, 14.11.2019  
09:30 Uhr

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen auch gegen Betroffene unter 25 Jahren ausgesetzt. „Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide“, sagte Arbeitsagentur-Chef Detlef Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Den Jobcentern sei mitgeteilt worden, dass die vom Gericht angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose gelte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Urteil bezog sich nur auf Hartz-IV-Empfänger, die älter sind als 25 Jahre.

Neue Bescheide zu Sanktionen würden derzeit nicht versendet, sagte Scheele. „Arbeitslose, die aktuell mit Abzügen von 60 oder 100 Prozent sanktioniert werden, bekommen ihre Sanktionen auf 30 Prozent reduziert.“ Bis Ende November solle eine rechtlich verbindliche Übergangslösung geschaffen werden, die bis zur für kommendes Jahr angestrebten gesetzlichen Neuregelung gelte.

Kinderschützer nicht zufrieden

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte, Sanktionen für Familien mit Kindern komplett abzuschaffen. „Bundesregierung und Bundestag sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche zum Anlass nehmen, die bisherige Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern zu beenden“, erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann am Donnerstag.

„Die schlichte Umsetzung des Karlsruher Urteils ist aus Sicht von Familien mit Kindern zu wenig“, erklärte er. „Kinder leiden unter jeder Kürzung der Hartz-IV-Leistungen, denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum.“ Jede Kürzung sei somit eine „außergewöhnliche Härte für die Kinder“.

Der Bundestag debattiert am Donnerstagnachmittag über einen gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, der unter anderem eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen fordert. Beraten wird außerdem über eine Vorlage der FDP, die insbesondere auf großzügigere Regeln für Hinzuverdienste von Hartz-IV-Beziehern abzielt.

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