Islamisten sollen Synagoge in Berlin ausgespäht haben – DER SPIEGEL – Panorama

Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat haben Beamte des Berliner Landeskriminalamts mit Unterstützung auswärtiger Dienststellen Durchsuchungen an neun Orten in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen durchgeführt.

Mehreren Tatverdächtigen tschetschenischer Abstammung werde vorgeworfen, „Örtlichkeiten für einen etwaigen späteren islamistisch motivierten Anschlag ausgespäht zu haben“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft in Berlin.Zur Zahl der Verdächtigen machte die Generalstaatsanwaltschaft keine Angaben. Ihr Sprecher Martin Steltner sagte, ein dringender Tatverdacht habe nicht bestanden: „Es gab keine Festnahmen oder Haftbefehle.“Nach SPIEGEL-Informationen hatten mehrere tschetschenisch-stämmige Islamisten womöglich eine Synagoge in Berlin im Visier. Ende September sollen sie die Neue Synagoge in Berlin-Mitte ausgekundschaftet und Videoaufnahmen des Gebäudes gefertigt haben. Zusätzlich sollen auch mehrere Einkaufszentren von den Beschuldigten ausgespäht worden sein.

Bei einem Verdächtigen sei bei einer polizeilichen Kontrolle zur Gefahrenabwehr entsprechendes Bildmaterial auf dem Handy festgestellt worden, hieß es in der Mitteilung. Die Durchsuchungen am Dienstagmorgen sollten Klarheit über die wirkliche Motivlage bringen. Dabei seien Bargeld, Hieb- und Stichwaffen sowie Datenträger gefunden und beschlagnahmt worden. Deren Auswertung dauere an.Die Razzien wurden nach Angaben von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft in den Berliner Ortsteilen Hellersdorf, Hohenschönhausen, Spandau und Köpenick sowie im nordrhein-westfälischen Hagen, im brandenburgischen Ludwigsfelde und im thüringischen Arnstadt durchgeführt.

Eine konkrete Anschlagsgefahr habe nach derzeitigem Informationsstand noch nicht bestanden. An den Razzien seien insgesamt 180 Einsatzkräfte beteiligt gewesen.Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde 2009 ins Strafgesetzbuch als Paragraf 89a aufgenommen. Demnach drohen dafür Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Icon: Der Spiegel

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