Clearview AI – Widerstand gegen millionenfache Gesichtserkennung

Twitter fordert die Löschung aller von Clearview aus dem sozialen Netzwerk bezogenen Bilder – doch der Erfolg ist ungewiss. (Bildquelle: Pixabay)
Vor rund einer Woche versetzte eine Recherche der New York Times Regierungsvertreter und Datenschützer auf aller Welt in helle Aufregung. Investigativ-Journalistin Kashmir Hill hatte eine eine App aufgedeckt, die in der Lage sein soll, Millionen von Menschen gleichzeitig und innerhalb von Sekunden zu identifizieren. Clearview AI habe sich dazu Zugang zu über drei Milliarden Bilder echter Menschen verschafft.

Twitter: »Gegen Geschäftsbedingungen verstoßen«
Nun regt sich massiver Widerstand gegen die Gesichtserkennungs-Software – und das nicht nur von besorgten Einzelpersonen, sondern sogar von Twitter, wie die New York Times berichtet.
Der Bloggingdienst geht dabei über reinen Protest hinaus und fordert vom gleichnamigen Unternehmen Clearview, die Bilder, die es aus dem sozialen Netzwerk bezogen hat, wieder zu entfernen.

Das Verfahren, bei dem Bilder ohne Erlaubnis der Plattform oder der Nutzer geladen werden, »verstoße gegen Twitters Geschäftsbedingungen«, heißt es in einem Abmahnschreiben an Clearview. Wie gut die Chancen stehen, damit Erfolg zu haben, ist allerdings unklar, denn das sogenannte »Scrapen« ist laut US-Gerichtsbarkeit nicht grundsätzlich illegal.
Clearview’s Rechtsvertreter Tor Ekeland bestätigte indes, dass es ein solches Schreiben gibt und verspricht, Clearview werde »in angemessener Weise reagieren«.
Schützenhilfe aus der Politik
Twitter steht mit seiner Forderung jedoch nicht alleine da. Auch aus der Politik rührt sich Widerstand. So schickte Senator Edward J. Markey, Demokrat aus dem Bundesstaat Massachusetts, ebenfalls einen Brief an Clearview. Darin ermahnt er Firmengründer Hoan Ton-That:
„Der weit verbreitete Einsatz Ihrer Technologie könnte gefährliches Verhalten erleichtern und die Fähigkeit des Einzelnen, sein tägliches Leben anonym zu führen, effektiv zerstören.“
Markey besteht zudem darauf, dass bis zum 12. Februar 2020 Antworten auf einen 14 Fragen umfassenden Katalog gegeben werden.

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