Eintracht Frankfurt erkennt posthum Ehrenpräsidentschaft ab – DER SPIEGEL – Sport

Eintracht Frankfurt hat seinem früheren Präsidenten Rudolf Gramlich wegen dessen Nazivergangenheit posthum die Ehrenpräsidentschaft aberkannt. Diesen gemeinsamen Entschluss von Ehrenrat und Präsidium hat Präsident Peter Fischer wie erwartet bei der Mitgliederversammlung in Frankfurt verkündet. „Ein Ehrenpräsident muss, egal, was er sportlich Positives erreicht hat, auch moralisch und ethisch ein Vorbild sein“, begründete Fischer. Der 63-Jährige erntete großen Applaus von den knapp 600 Mitgliedern in der Wolfgang-Steubing-Halle.

Gramlich war von 1955 bis 1970 Eintracht-Präsident, in seine Amtszeit fiel die einzige deutsche Meisterschaft des Vereins im Jahr 1959. Er hatte auch als Aktiver zwischen 1929 und 1944 für Eintracht Frankfurt gespielt, zwischen 1931 und 1936 spielte er außerdem für die deutsche Nationalmannschaft. Während des olympischen Fußballturniers in Berlin 1936 war er Kapitän der deutschen Mannschaft.Die Hessen haben Gramlichs Vergangenheit in den vergangenen Jahren mit einem unabhängigen Institut aufgearbeitet und untersucht. Demnach hatte Gramlich als Privat- und Geschäftsmann von der Herrschaft der Nationalsozialisten profitiert. Während des Zweiten Weltkrieges soll das spätere Fußball-Idol von 1939 bis 1940 einem Totenkopfkommando der Waffen-SS angehört haben.

Auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Präsident Fritz Keller wollen sich die Vergangenheit Gramlichs nun genauer ansehen. Vom DFB wurde Gramlich 1968 mit der Silbernen und 1974 mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet und 1975 zum Ehrenmitglied ernannt. Rudolf Gramlich selbst starb bereits 1988 im Alter von 79 Jahren.Vor allem der jetzige Präsident Fischer positioniert sich immer wieder deutlich gegen rechts. So auch bei der Mitgliederversammlung 2018, als er mit Bezug auf die AfD gesagt hatte: „Es kann niemand bei uns Mitglied sein, der diese Partei wählt, in der es rassistische und menschenverachtende Tendenzen gibt.“ In seiner Rede hatte Fischer auch aus Paragraf 14 der Satzung der Eintracht zitiert, in dem es um das Ende der Mitgliedschaft geht. „Der Ausschluss kann nur bei vereinsschädigendem Verhalten besonderer Schwere, insbesondere bei Fällen von Diskriminierung, Rassismus und Gewalt, erfolgen.“

Auf dem Vereinsgelände am Riederwald warb die Eintracht an diesem Sonntag mit dem Slogan „Platz für Vielfalt“, es waren Fahnen von 14 verschiedenen Ländern, von denen derzeit Profis bei der Eintracht aktiv sind, zu sehen.
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