Urteil bestätigt BaFin darf Daten von Anlageberatern speichern

Schon 2014 klagten Anlageberater der Sparkassen gegen die BaFin, weil die persönliche Daten von ihnen sammelte. Nun bestätigte ein Verwaltungsgericht: Die Datensammlung ist rechtens. Mittwoch, 25.07.2018   19:04 Uhr Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf weiterhin personenbezogene Daten von Anlageberatern bei Sparkassen speichern. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichthof in Kassel

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