Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein. Eine strenge Meldepflicht widerspreche dem Geist des Gesetzes, urteilte das Bundessozialgericht. Uwe Zucchi/DPA Bundessozialgericht in Kassel: Klare Vorgabe des Gesetzes Dienstag, 10.12.2019 14:55 Uhr Arbeitslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar
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