Erreichbarkeit Bundessozialgericht stärkt Rechte von Arbeitslosen

Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein. Eine strenge Meldepflicht widerspreche dem Geist des Gesetzes, urteilte das Bundessozialgericht. Uwe Zucchi/DPA Bundessozialgericht in Kassel: Klare Vorgabe des Gesetzes Dienstag, 10.12.2019   14:55 Uhr Arbeitslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar

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