Nach Wohnungsverkauf Drei Jahre Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Albtraum. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Nach Verkauf einer vermieteten Wohnung ist eine dreijährige Kündigungssperre einzuhalten. Bundesgerichtshof (Symbolbild) Mittwoch, 21.03.2018   19:04 Uhr Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf

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Nach Wohnungsverkauf Drei Jahre Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Albtraum. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Nach Verkauf einer vermieteten Wohnung ist eine dreijährige Kündigungssperre einzuhalten. Bundesgerichtshof (Symbolbild) Mittwoch, 21.03.2018   19:04 Uhr Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf

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