Erfolg für Bochum: Trotz der bisher nicht erfolgten Rückholung des abgeschobenen Islamisten Sami A. muss die Stadt doch kein Zwangsgeld zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. FRIEDEMANN VOGEL/EPA-EFE/REX/Shutterstock Oberverwaltungsgericht Münster Dienstag, 28.08.2018 19:03 Uhr Im Streit über die Rückholung des rechtswidrig abgeschobenen Islamisten Sami A. muss die Stadt Bochum ein
WeiterlesenFall Sami A. Bochum muss doch kein Zwangsgeld zahlen
