Opfer von § 175 Verfolgte Homosexuelle werden einfacher entschädigt

In Deutschland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Homosexuelle können ab sofort leichter Entschädigungen beantragen. Diese sind nun auch ohne rechtskräftige Verurteilung möglich. Mittwoch, 13.03.2019   16:04 Uhr Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden, haben ab sofort mehr Entschädigungsrechte. Eine neue Richtlinie zum früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs

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