Mordfall Susanna F. Rückführung von Ali B. lief anders als behauptet

Das Innenministerium muss die Darstellung über die Abhol-Aktion des Mordverdächtigen Ali B. aus dem Irak erneut korrigieren. An der Operation gab es nach SPIEGEL-Informationen zudem Kritik aus dem Justizministerium.

Spezialeinheit der Polizei mit Ali B.

Freitag, 15.06.2018  
18:00 Uhr

Das Bundesinnenministerium muss den Ablauf der Rückführung des mutmaßlichen Mörders Ali B. durch den Chef der Bundespolizei noch einmal klarstellen. Anders als bisher dargestellt, verließ Polizeichef Dieter Romann in Arbil die Lufthansa-Maschine und traf in der Regierungslounge den kurdischen Regionalvertreter für Deutschland Dilshad Barzani und den Innenminister der kurdischen Regionalregierung zu einem Gespräch.

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Heft 25/2018

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Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, dauerte das Treffen gut 40 Minuten. In der Bundespressekonferenz hatte die Sprecherin des Innenministeriums zunächst behauptet, die Bundespolizei habe das Flugzeug nicht verlassen, „die Anwesenheit der Bundespolizei einschließlich von Herrn Romann fand ausschließlich zur Sicherung der Luftsicherheit an Bord statt“.

Inzwischen räumt das Ministerium ein, dass Romann die Maschine „aus protokollarischen Gründen in Begleitung von zwei Angehörigen seines Leitungsstabes“ verlassen habe. Die „Exekutivkräfte“ der deutschen Polizei seien aber an Bord geblieben.

Ali B. soll die 14 Jahre alte Susanna F. vom 22. auf den 23. Mai in Wiesbaden vergewaltigt und getötet haben. Der abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak hatte sich mit seiner Familie in den Nordirak abgesetzt.

Anruf bei Seehofer vom Flughafen aus

Schon vorher hatte das Ministerium einräumen müssen, dass Innenminister Horst Seehofer und sein Haus, anders als zunächst behauptet, über Romanns Mission informiert waren. Bevor Romann mit Ali B. an Bord nach Deutschland zurückflog, rief er vom Flughafen in Arbil aus Seehofer an, der dem Vernehmen nach keine Einwände gegen die Operation hatte.

Kurz danach meldete sich Seehofers Staatssekretär Hans-Georg Engelke beim Bundespolizeichef und fragte nach der Rechtsgrundlage der Aktion. Romann verwies auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall des ehemaligen KZ-Aufsehers John Demjanjuk, der im Jahr 2009 aus den USA nach Deutschland abgeschoben wurde. Karlsruhe beanstandete die Überstellung damals nicht.

„Vielen Deutschen das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgegeben“

Ein Beamter aus der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums äußerte am vergangenen Wochenende jedoch intern Kritik. Sollten deutsche Stellen im Fall von Ali B. weitergehende Maßnahmen ergriffen haben als bei Demjanjuk, könnte die Justiz die Aktion anders bewerten, warnte der Fachmann in einer Mail ans Innenministerium und ans Auswärtige Amt.

Der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht dagegen keinerlei Grund zur Kritik, im Gegenteil: „Dieter Romann hat vielen Deutschen das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgegeben“, sagte er dem SPIEGEL. „Allein dafür sollte ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen werden.“

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