Bundesverwaltungsgericht Töten von männlichen Küken bleibt übergangsweise erlaubt

Niederlage für Tierschützer: Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken als rechtmäßig bestätigt. Allerdings nur vorübergehend.

Männliche Küken

Donnerstag, 13.06.2019  
10:27 Uhr

Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16). Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Nordrhein-Westfalen hatte den Brütereien die umstrittene Praxis 2013 per Erlass untersagt. Die damalige rot-grüne NRW-Regierung berief sich auf das Tierschutzgesetz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Zwei Betriebe hatten dagegen geklagt. In den Vorinstanzen bekamen sie recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien.

Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man nicht. Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.

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