Neues Gesetz geplant Was muss ich zahlen, wenn meine Mutter in ein Pflegeheim kommt?

Rente und Pflegeversicherung reichen oft nicht für die Kosten eines Heimplatzes – dann werden die Kinder zur Kasse gebeten. Die Regierung will das ändern. Wer entlastet wird und wer weiter zahlen muss: der Überblick.

Christoph Schmidt/DPA

Mittwoch, 14.08.2019  
19:16 Uhr

Die Bundesregierung will die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hervor, den das Bundeskabinett bewilligte. Ein Überblick über die Lage heute und die Pläne:

Wie sollen Kinder von Pflegebedürftigen entlastet werden?

Wenn eine Person in ein Pflegeheim muss, aber die Rente sowie die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen, um die Kosten zu decken, dann springt die Sozialhilfe mit der „Hilfe zur Pflege“ ein.

Wenn die Person Kinder hat, kann sich das Sozialamt an diese wenden, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Das soll künftig in den meisten Fällen entfallen: Wer weniger als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdient, soll verschont werden.

Was müssen Angehörige bisher bezahlen?

Das ist sehr unterschiedlich. Oft scheuen die Ämter überhaupt vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.

Grundsätzlich steht den Betroffenen ein Selbstbehalt von mindestens 1800 Euro pro Monat zu. Vom darüber liegenden Einkommen muss in der Regel die Hälfte zum Unterhalt eingesetzt werden – bei 3000 Euro Einkommen also die Hälfte von 1200 Euro, das sind 600 Euro.

Warum sind die Rückforderungen für Angehörige oft belastend?

Oft dauert es Jahre von der Ankündigung einer Prüfung bis zum Bescheid. Dann kann es auch zu hohen Rückforderungen kommen. Zudem ist es häufig das erste Mal, dass die Kinder der Pflegebedürftigen überhaupt mit dem Sozialamt zu tun bekommen und ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssen.

Für wie viele Menschen entfällt die Beteiligung nun?

Das ist schwer zu sagen, denn es gibt keine aktuelle aussagekräftige Statistik. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Betroffen sind ausschließlich die jeweiligen Töchter und Söhne der Pflegebedürftigen, ausschlaggebend ist deren Einkommen. Das Einkommen etwa von Ehepartnern spielt keine Rolle.

Wie hoch sind die Eigenanteile für Heimkosten heute?

Sie reichen von 1200 Euro pro Heimplatz in Sachsen-Anhalt über 1800 Euro in Berlin, Bremen und Hessen, die im Bundesdurchschnitt liegen, bis 2100 Euro in Baden-Württemberg und 2300 Euro in Nordrhein-Westfalen. Enthalten sind Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen.

Wie viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen?

Etwa 300.000 Personen. Hilfe zur Pflege erhielten Ende Dezember 2017 rund 287.000 Menschen, davon 233.000 in Heimen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert deshalb, der eigentliche Skandal sei, dass Hunderttausende Pflegebedürftige überhaupt aufs Sozialamt angewiesen seien. „Geschützt werden soll nun lediglich der verschwindend kleine Teil an Angehörigen, die einen Teil der Kosten erstatten müssen.“ Wegen des schon geltenden Selbstbehalts seien dies eher Besserverdienende.

Wer soll durch das Gesetz noch entlastet werden?

Unterhaltspflichtige Eltern volljähriger behinderter Kinder, wenn diese Eingliederungshilfe beziehen. Der bisherige Anteil von monatlich 34,44 Euro, den Eltern zu leisten haben, soll komplett gestrichen werden. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt der entfallende Betrag 26,49 Euro im Monat.

Eltern erwachsener behinderter Kinder in Internaten werden nicht mehr zu deren Lebensunterhalt herangezogen. Zudem soll die Ausbildung von Menschen mit Behinderung besser gefördert werden. Rund 220.000 Menschen sollen durch diese Regelungen profitieren, auch wenn die Summen hier unterm Strich kleiner sind.

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