Der Anschlag von Hanau hat den Streit über das deutsche Waffenrecht neu entfacht. Denn es ist nur theoretisch streng. – DER SPIEGEL – Panorama

Es ist ein Superlativ, der schräg klingt: Das Waffenrecht hierzulande sei eines der „schärfsten weltweit“, schreibt der Deutsche Schützenbund (DSB) in einer Stellungnahme. Der Verband mit 1,3 Millionen Mitgliedern zeigte sich angesichts des Anschlags von Hanau betroffen. Und dennoch: Gegen menschliches Fehlverhalten und kriminelle Energie würden die besten Gesetze nicht helfen.

Damit positioniert sich der DSB in einer Debatte, die nicht erst seit Mittwoch geführt wird. Ein 43-Jähriger hatte an dem Tag neun Menschen mit ausländischen Wurzeln, seine Mutter und sich selbst erschossen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Täter eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank – und besaß seine Waffen als Sportschütze mit Waffenbesitzkarte legal. (Lesen Sie hier die SPIEGEL-Titelstory zum Thema.)Warum darf so einer Waffen tragen?Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat bereits eine Überprüfung des Waffenrechts angekündigt. „Wenn die Ermittlungen hier einen Anhaltspunkt ergeben, dass wir früher hätten eingreifen müssen, was den Waffenschein betrifft, dann müssen wir das ändern“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung.

Die Grünen fordern, Sportschützen sollen ihre Waffen nicht mehr nach Hause nehmen, auch Munition soll nur noch dort gelagert werden, wo auch geschossen wird.

Dabei wurde das Waffenrecht gerade erst verschärft. Am Donnerstag, also ein Tag nach dem Attentat, wurde eine Novelle verabschiedet, die demnächst gilt: Beantragt jemand eine Erlaubnis zum Waffenbesitz, dann sollen die Behörden beim Verfassungsschutz anfragen, ob die Person als Extremist bekannt ist.Das ist eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der mutmaßliche Täter Stephan Ernst hatte zwar keine Waffenbesitzkarte, war aber jahrelang in einem Schützenverein aktiv. Roland K., der in Hessen aus rassistischen Motiven auf einen Eritreer schoss, gehörte ebenfalls zur Szene.

Das ist freilich kein Grund, die Mitglieder deutscher Schützenvereine unter Generalverdacht zu stellen. Dennoch lohnt ein Blick ins Gesetz und dessen Anwendung, um mögliche Lücken zu identifizieren.“Persönliche Eignung“ erforderlichEine Erlaubnis zum Waffenbesitz setzt unter anderem voraus, dass der Betreffende „die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt“. Als nicht zuverlässig gelten zum Beispiel verurteilte Straftäter, Mitglieder verbotener Vereine und verfassungswidriger Parteien, Drogenabhängige, psychisch Kranke. Die Behörden haben diese Voraussetzungen mindestens alle drei Jahre zu prüfen.

Eingehend psychisch untersuchen lassen müssen sich aber nur Sportschützen unter 25 Jahren, die eine großkalibrige Kurzwaffe erwerben möchten. Sie müssen für die erstmalige Erlaubnis auf eigene Kosten ein ärztliches Gutachten vorlegen.Auf dem Papier sind die Regeln also streng. Das Problem liegt in der Praxis. Denn abgesehen von der jüngst eingeführten Abfrage beim Verfassungsschutz bleibt es den Bundesländern weitgehend selbst überlassen, wie sie die Zuverlässigkeit prüfen.Keine AuffälligkeitenEs ist keineswegs so, dass jeder, der im Besitz von meldepflichtigen Waffen ist, alle drei Jahre persönlich vorsprechen muss, um etwa unter Beweis zu stellen, dass er nicht inzwischen drogenabhängig oder psychisch erkrankt ist. Im Normalfall wird lediglich bei anderen Behörden nachgefragt, etwa bei der Polizei.Der Hanauer Attentäter wurde im vergangenen August kontrolliert, zu Hause, bei einem angemeldeten Termin. Dabei sei nichts Auffälliges festgestellt worden, heißt es aus Behördenkreisen.

Auch in einem weiteren aktuellen Fall versagten die Kontrollen: bei Thorsten W. Sein Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht auffällig. Er war mutmaßlich Mitglied der rechtsextremen Zelle „Gruppe S.“ – und als Polizeimitarbeiter nach SPIEGEL-Informationen an der Vergabe von Waffenscheinen beteiligt. Außerdem trug er eine Waffenbesitzkarte.Der Polizeipräsident von Hamm, Erich Sievert, gab bei einer Pressekonferenz zu, die Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen des Waffenrechts sei in diesem Fall nicht erfolgt. „Der Waffenschein hätte entzogen werden müssen, auch das war ein Fehler“, sagte Sievert.
Icon: Der Spiegel

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