Ein Eilantrag der AfD hatte Erfolg: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. ALEXANDER BECHER/EPA-EFE/REX Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Dienstag, 26.02.2019 15:16 Uhr Die AfD hat sich mit einem Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Köln
WeiterlesenGerichtsentscheidung Verfassungsschutz darf AfD nicht „Prüffall“ nennen