Eine Sekretärin hatte geklagt, weil ihr Arbeitgeber nach der Kündigung ihre Überstunden nicht bezahlen wollte – nun gab ihr das Bundesarbeitsgericht recht. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Mittwoch, 20.11.2019 16:38 Uhr Wird ein Angestellter von der Arbeit freigestellt, sind damit nicht automatisch auch seine Überstunden abgegolten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht
WeiterlesenUrteil des BAG Arbeitgeber muss auch bei Freistellung Überstunden vergüten