Kristina Hänel stieß die bundesweite Debatte über den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a an. Nun ist die Medizinerin erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie soll jetzt 2500 statt 6000 Euro zahlen. Boris Roessler/ DPA Kristina Hänel hält Paragraf 219a für verfassungswidrig Donnerstag, 12.12.2019 15:55 Uhr Die Ärztin Kristina Hänel ist
WeiterlesenWerbeverbot für Abtreibungen Ärztin Kristina Hänel erneut zu Geldstrafe verurteilt