Mammutprozess in Bonn Gericht sieht Cum-Ex-Geschäfte als strafbar an

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte mit Aktiendividenden ist dem Staat ein Milliardenschaden entstanden. Die Tricks erfüllen dem Bonner Landgericht zufolge den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Landgericht Bonn (Archivbild): Cum-Ex-Geschäfte könnten dem Gericht zufolge strafbar sein Mittwoch, 04.12.2019   18:33 Uhr Das Bonner Landgericht sieht die hoch umstrittenen Cum-Ex-Aktiendeals als nicht rechtens an. Die

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Mammutprozess in Bonn Gericht sieht Cum-Ex-Geschäfte als strafbar an

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte mit Aktiendividenden ist dem Staat ein Milliardenschaden entstanden. Die Tricks erfüllen dem Bonner Landgericht zufolge den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Landgericht Bonn (Archivbild): Cum-Ex-Geschäfte könnten dem Gericht zufolge strafbar sein Mittwoch, 04.12.2019   18:33 Uhr Das Bonner Landgericht sieht die hoch umstrittenen Cum-Ex-Aktiendeals als nicht rechtens an. Die

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Milliardenschwere Steuertricks Das steckt hinter Cum-Ex-Geschäften

Banken und Investoren haben ein Schlupfloch bei der Besteuerung von Aktiendividenden genutzt – jahrelang prellten sie den Fiskus um Milliarden. Wie funktionierten die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte? Bankenviertel in Frankfurt Donnerstag, 18.10.2018   15:26 Uhr Der Schaden durch Steuertricks rund um die Dividendenausschüttung von Unternehmen ist laut neuen Recherchen deutlich größer als

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