Das Bundessozialgericht unterbindet eine langjährige Praxis der Arbeitsagenturen: Eine Betroffene hatte auf Berücksichtigung ihrer Freistellung geklagt. Nun steht ihr mehr als doppelt so viel Geld zu. Donnerstag, 30.08.2018 17:04 Uhr Bei der Berechnung des Arbeitslosengelds muss eine vorhergehende Freistellung berücksichtigt werden. Das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und
WeiterlesenGrundsatzurteil Arbeitsagentur muss Freistellungen beim Arbeitslosengeld berücksichtigen