Grundsatzurteil Arbeitsagentur muss Freistellungen beim Arbeitslosengeld berücksichtigen

Das Bundessozialgericht unterbindet eine langjährige Praxis der Arbeitsagenturen: Eine Betroffene hatte auf Berücksichtigung ihrer Freistellung geklagt. Nun steht ihr mehr als doppelt so viel Geld zu. Donnerstag, 30.08.2018   17:04 Uhr Bei der Berechnung des Arbeitslosengelds muss eine vorhergehende Freistellung berücksichtigt werden. Das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und

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