Der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen bleibt verboten, wenn ein starkes Aroma den Tabakgeschmack überdeckt. So urteilte jetzt das oberste EU-Gericht. Einige Firmen dürfen Restbestände aber noch bis 2020 verkaufen. Zigarette-Produktion Mittwoch, 30.01.2019 15:41 Uhr Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist nach einem Urteil des obersten
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