In Firmen mit vielen Leiharbeitern besetzen Betriebsräten oft nur ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat. Dank eines BGH-Urteils ändert sich dies nun. Polnische Saisonarbeiter bei der Spargelernte (Archivbild) Dienstag, 20.08.2019 16:46 Uhr Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit vielen Leiharbeitern. Nach den Vorschriften für
WeiterlesenBGH-Urteil Leiharbeiterfirmen müssen Betriebsräten mehr Macht einräumen