Warnschild befreit Reiseveranstalter nicht automatisch von Haftung – DER SPIEGEL – Wirtschaft

Warnschilder reichen nicht: Hotelanlagen im Ausland müssen zumindest auch den dortigen Bauvorschriften entsprechen. Mit Warnhinweisen können sich Reiseveranstalter nicht von jeder Haftung befreien. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Aktenzeichen: X ZR 110/18) In dem Fall hatte der Kläger bei TUI eine Pauschalreise nach Lanzarote gebucht. Er ist linksseitig

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