Im Chemnitzer Prozess um einen tödlichen Messerangriff ist die Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag gescheitert. Der Staatsanwalt verstieß einer Sprecherin zufolge nicht gegen die Pflicht zu Objektivität. Robert Michael/dpa Alaa S. vor dem Chemnitzer Landgericht Dienstag, 07.05.2019 13:42 Uhr Die Verteidiger von Alaa S. wollten Staatsanwalt Stefan Butzkies in dem
WeiterlesenProzess um tödlichen Messerangriff in Chemnitz Staatsanwalt darf weitermachen