Nach Gerichtsentscheidung Bundeszentrale kündigt Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Verbot an

Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Betreiber ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie kündigte an, Beschwerde einzulegen. CLEMENS BILAN/EPA-EFE/REX Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Gericht Dienstag, 21.05.2019   18:42 Uhr Die Bundeszentrale für politische Bildung will

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