Urteil zu betrieblicher Versorgung Keine Witwenrente für deutlich jüngere Ehefrau

Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung verweigern, wenn der Ehepartner ihres früheren Arbeitnehmers mehr als 15 Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Getty Images Paar (Symbolbild) Mittwoch, 21.02.2018   16:00 Uhr Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen wollte vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes eine Witwenrente erhalten. Der Arbeitgeber hatte dem

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