US-Fahrdienstvermittler Uber Black darf sein Angebot in Deutschland deshalb nicht wieder aufnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden. Uber-Logo in New York Donnerstag, 13.12.2018 12:19 Uhr Der US-Fahrdienstleister Uber darf seinen früheren Limousinen-Service Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Uber gegen
WeiterlesenSchutz von Taxifirmen Geschäftsmodell von Uber Black ist in Deutschland unzulässig
