Die Telekom darf laut des OVG NRW das derzeitige StreamOn-Angebot nicht weiter betreiben. Update, 16.07.2019: Nach dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW steht das derzeitige Angebot von StreamOn vor dem Aus, da es gegen die Netzneutralität und gegen das europäische Roaming verstößt. Trotz des unanfechtbaren Beschlusses funktioniert StreamOn auch in
WeiterlesenTelekom reagiert auf StreamOn-Entscheidung, was sich für Nutzer ändert