BGH-Urteil Wer der Mieterhöhung zustimmt, hat kein Widerspruchsrecht

Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung sollten sich Mieter gut überlegen. Sie können diese später nicht widerrufen, urteilte der Bundesgerichtshof. Mieterhöhung (Illustration) Mittwoch, 17.10.2018   15:41 Uhr Mieter können eine einmal gegebene Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. „Das Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen“, sagte

Weiterlesen