Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung sollten sich Mieter gut überlegen. Sie können diese später nicht widerrufen, urteilte der Bundesgerichtshof. Mieterhöhung (Illustration) Mittwoch, 17.10.2018 15:41 Uhr Mieter können eine einmal gegebene Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. „Das Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen“, sagte
WeiterlesenBGH-Urteil Wer der Mieterhöhung zustimmt, hat kein Widerspruchsrecht