Onlinekäufer können Waren ohne Angabe von Gründen 14 Tage lang zurückschicken, doch für Matratzen galt das nicht. Bis jetzt. Wolfgang Kumm / DPA Mittwoch, 03.07.2019 11:20 Uhr Es hört sich an, wie eine Lappalie – doch dahinter steckt ein Grundsatzurteil, dass den Onlinehandel verändern könnte: Fünf Jahre lang hat
WeiterlesenGrundsatzurteil zu Versandhandel Verkäufer muss Matratzen auch ausgepackt zurücknehmen