Der Paragraf 219a bleibt, doch Ärzte sollen künftig auf ihrer Website angeben dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Dieser Kompromiss wird nicht alle zufriedenstellen – doch er ist ein Fortschritt. HAYOUNG JEON/ EPA-EFE/ REX Dienstag, 29.01.2019 20:12 Uhr Es gibt einen Kompromiss zum Paragrafen 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen.
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