Belgien hatte die Laufzeit für die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 bis 2025 verlängert. Wie sich nun herausstellt, verstößt das gegen EU-Vorgaben. Sofort abschalten muss das Land die Anlagen trotzdem nicht. Oliver Berg/dpa AKW Doel: Die Laufzeitverlängerung für Meiler 1 und 2 verstoßen gegen Pflichten zur Umweltprüfung Montag, 29.07.2019
WeiterlesenPannenmeiler Doel Längere Laufzeit für AKW verstößt gegen EU-Recht
