Drei Euro pro Monat stehen Hartz-IV-Empfängern für den Kauf von Lehrbüchern zur Verfügung. Nun muss das Jobcenter für Mehrausgaben aufkommen – automatisch erhalten Familien das Extrageld aber nicht. imago images/PhotoAlto Der Regelsatz für Empfänger von Arbeitslosengeld II reicht oft nicht, um für die Kinder Schulbücher und Unterrichtsmaterial zu finanzieren Mittwoch,
WeiterlesenBundessozialgericht Jobcenter müssen Kosten von Schulbüchern übernehmen