Eine gegen die verbotene kurdische Organisation PKK verhängte Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das geht aus einem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg hervor. PKK-Fahne (Symbolbild) Donnerstag, 15.11.2018 13:48 Uhr Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen den Jahren 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Zu diesem
WeiterlesenUrteil des EU-Gerichts PKK war zu Unrecht auf Terrorliste