Opfer des Nationalsozialismus haben auch nach einem Umzug in ein Pflegeheim Anspruch auf die volle Opferrente. Die bisher geltende Kürzung hat das Finanzministerium nun abgeschafft. Finanzministerium in Berlin Donnerstag, 31.01.2019 07:20 Uhr Bislang hat die Bundesregierung Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim die Opferrente
WeiterlesenKürzung aufgehoben Bundesregierung lenkt im Streit um NS-Opferrenten ein