Ein Clip von einer Gefangenenhinrichtung in Syrien belastete den deutschen IS-Kämpfer Harry S. schwer. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Dem Aussteiger wird nicht erneut der Prozess gemacht. Angeklagter Harry S. (l.) im Gerichtssaal in Hamburg (im Juli 2016) Dienstag, 06.03.2018 16:44 Uhr Der ehemalige IS-Kämpfer Harry S. muss sich
WeiterlesenBremer IS-Terrorist Hinrichtungsvideo bleibt ohne Folgen