Urteil des Bundessozialgerichts Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

Bei Einkommen unter 850 Euro gelten grundsätzlich geringere Sozialbeiträge – egal, ob der Arbeitnehmer vorher mehr verdient hat oder nicht. Das entschied ein Bundessozialgericht und überwarf damit eine bisherige Praxis. picture alliance / Andreas Geber Donnerstag, 16.08.2018   15:37 Uhr Arbeitnehmer, deren Einkommen etwa wegen einer Altersteilzeitvereinbarung unter 850 Euro

Weiterlesen