Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kinder anerkannter Flüchtlinge nicht automatisch Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können. Eine Irakerin hatte geklagt, da ihr nur Asylbewerberleistungen bewilligt wurden. Bundessozialgericht in Kassel Donnerstag, 14.06.2018 17:30 Uhr Kinder anerkannter Flüchtlinge bekommen nicht automatisch Hartz-IV-Leistungen. Ein Anspruch besteht nur auf sogenannte Analogleistungen der Sozialhilfe, entschied das Bundessozialgericht
WeiterlesenEntscheidung des Bundessozialgerichts Kindern anerkannter Flüchtlinge steht nicht automatisch Hartz IV zu