Im Dieselskandal dürfen die Ermittler umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. Freitag, 06.07.2018 11:37 Uhr Die Staatsanwaltschaft darf bei der Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmte interne Unterlagen des Autoherstellers Volkswagen zum Dieselskandal auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies
WeiterlesenBundesverfassungsgericht Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten