Fällt ein Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen aus, kann Passagieren eine Entschädigung zustehen. So hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Hamburger Flughafen: Schlangen an den Sicherheitskontrollen (Archiv) Dienstag, 04.09.2018 17:15 Uhr Fluggesellschaften können bei Flugausfällen infolge eines Streiks im Sicherheitsbereich zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
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