BGH-Urteil MyTaxi darf mit Rabattaktionen Kunden locken

Taxi-Apps dürfen mit Gutscheinen günstige Fahrten für Kunden ermöglichen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bonusaktionen von MyTaxi nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer verstoßen. Donnerstag, 29.03.2018   17:19 Uhr „Taxifahren zum halben Preis“: Mit diesem Versprechen hatte die Daimler-Tochter MyTaxi Kunden günstige Fahrten angeboten. Taxizentralen waren dagegen vor Gericht gezogen.

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