Zwei Berliner Frauenärztinnen waren im Juni wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Das eine Urteil ist nun rechtskräftig – das andere wurde zurück ans Amtsgericht verwiesen. Paul Zinken/dpa Bettina Gaber (l.) und Verena Weyer mit Unterstützerinnen vor dem Amtsgericht in Berlin (Archivbild) Montag, 02.12.2019 18:48 Uhr „Der Sachverhalt ist
WeiterlesenParagraf 219a Eindeutig uneindeutig
