Facebook-Konten sind vererbbar – Gedenkzustand unzulässig, sagt BGH – GameStar

Facebook muss den Erben Verstorbener künftig Zugriff auf deren Facebook-Konten gewähren. Facebook-Konten gehören zum Erbe verstorbener Nutzer und müssen den jeweiligen Erben zugänglich gemacht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am vergangenen Donnerstag. Der III. Zivilsenat des BGHs urteilte, dass »der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk

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